Mit Einführung des E-Rezeptes können Rezepte nur noch ausgestellt werden, wenn zuvor die Versichertenkarte bei uns in der Praxis eingelesen wurde.
Das Einlösen des vorbestellten Rezeptes ist dann am nächsten Werktag ab 15:00 Uhr in ihrer Apotheke möglich.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Informationen dieses Formulars in Form einer E-Mail ungeschützt übermittelt werden und von Dritten eingesehen werden können. Wir können deshalb keine Garantie für die Vertraulichkeit dieser Datenübermittlung übernehmen. Die persönlichen Daten, die wir von Ihnen erheben, werden ausschliesslich dazu genutzt, um die angeforderte Leistung zu erbringen. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.